Ein Reihengeschäft liegt vor, sobald sich das Zielland der Lieferung (Lief.-Ländercode) vom Land des Rechnungsempfängers (Ländercode) unterscheidet.
Um diesen Zustand als gültig zu kennzeichnen, müssen Sie auf der 3. Registerzunge den Vorgang zumindest als Reihengeschäft markieren. Unterlassen Sie dies, werden Sie auf diesen Umstand mit folgender Fehlermeldung hingewiesen:
Der Vorgang kann nicht gespeichert werden.
Eine Angabe im Feld Reihengeschäft ist bei unterschiedlichen Ländercodes zwingend.