3.1. Inlands-, EG-Binnen-, Auslandsumsätze und Behandlung der Umsatzsteuer
Die Betrachtung in diesem Kapitel gilt nur für deutsche Unternehmen, welche selbst eine USt.IDNr haben und nur für Warenlieferungen. Dreiecksgeschäfte, Dienstleistungen und vom Erfüllungsort abhängige Umsätze innerhalb des EG-Binnenmarktes finden in dieser Aufstellung keine Berücksichtigung und werden getrennt erklärt. Für ausländische Unternehmen müssen die hier vorgestellten Vorgaben entsprechend angepasst werden.
Zugrunde gelegt ist der in Deutschland gebräuchliche DATEV-Kontenrahmen nach IFRS/IAS und dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz SKR03/SKR04 (gültig ab 2012).
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