8.2.1.3. Steuerberaterliche Umbuchungen zum JahreswechselSie sollten zunächst die Umbuchungen zur Bilanz des abzuschließenden Geschäftsjahres anhand der Umbuchungsliste Ihres Steuerberaters durchführen. Nur so können Sie das Ergebnis aus ISEntial mit dem schlussendlich „offiziellen“ Ergebnis Ihres Steuerberaters vergleichen.
Legen Sie dagegen keinen Wert darauf, dass Ihnen ISEntial zumindest in der G.-u.-V.-Rechnung die gleichen Zahlen ausweist, wie der Abschluss des Steuerberaters, so können Sie auf das Einbuchen der Umbuchungsliste verzichten. Beachten Sie jedoch, dass die Anfangssalden der Finanzkonten dann mit den Salden Ihres Steuerberaters nicht übereinstimmen werden. In einem solchen Fall müssen Sie Ihren Steuerberater auf diesen Umstand deutlich hinweisen, damit dieser die Anfangssalden seines letzten Abschlusses für den aktuellen Abschluss zugrunde legt.
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