Vor der Erstellung der einzelnen Provisionsabrechnungen muss entschieden werden, welche Abrechnungsform gewählt werden soll. Es stehen zwei Formen zur Verfügung:
1. Nur bereits vollständig ausgeglichene (bezahlte) Posten werden berücksichtigt. Teilausgeglichene Posten können nicht bei der Abrechnung berücksichtigt werden. Die noch nicht provisionsfähigen Posten (offene Posten) werden am Schluss des Berichtes lediglich zur Information ausgegeben. Bei dieser Form muss Offen = ‘Nein’ sein.
2. Es werden alle Posten berücksichtigt unabhängig davon, ob der Debitor bezahlt hat oder nicht. Hierzu muss Offen =’Ja’ oder leer sein.
Die Standardeinstellung des Feldes Offen können Sie über die Workheuristic Nr. 63 beeinflussen. Sie können diese Angabe in Auskünfte | Konstanten auf der Zunge V3 treffen.
Die Berechnung der Provisionen erfolgt ausschließlich in der Hauswährung.
BEACHTEN SIE: Die einmal gewählte Form darf innerhalb einer Abrechnungsperiode nicht mehr gewechselt werden!