2.2.1. Problematik des Stichtages

Zuallererst müssen wir uns auf einen Stichtag festlegen, an welchem Sie Ihren Lagerbestand ermittelt haben. Somit sind alle Warenbewegungen VOR diesem Stichtag nicht mehr relevant und werden durch die Inventurbuchungen korrigiert. Allerdings müssen Sie darauf achten, dass alle Warenbewegungen (Einkäufe, Verkäufe) NACH diesem Stichtag logischerweise Ihren Bestand verändern.
 
·     Wenn Sie mehrere Tage zur Inventur benötigen, den Stichtag ans Ende Ihrer körperlichen Erfassung des Lagerbestandes setzen und Sie zwischenzeitlich die bereits gezählte Ware jedoch verkauft haben, müssen Sie für diese Ware den Zählbestand entsprechend nach unten korrigieren.
·     Wenn Sie mehrere Tage zur Inventur benötigen, den Stichtag an den Anfang Ihrer körperlichen Erfassung des Lagerbestandes setzen und Sie zwischenzeitlich die bereits gezählte Ware jedoch verkauft haben, müssen Sie für diese Ware den Zählbestand entsprechend nach oben korrigieren.
 
Am besten ist es allerdings, wenn Sie sicherstellen können, dass nach dem körperlichen Zählen und dem gewählten Stichtag der Inventurbuchungen keine Lagerbewegungen stattgefunden haben. Dies wäre der Idealfall. Allerdings können Sie auch die gezählten Artikel tagesaktuell sofort wegbuchen. Es spricht nichts dagegen, die Anfangsbestände in mehreren Tranchen einzubuchen. Soviel zum Grundverständnis der Inventur.