3.3. Mehrwertsteuer - Berechnungsarten

Gemeinhin wird die Steuer „Vom Hundert“ gerechnet. In dieser Berechnungsart entspricht der Bruttobetrag dem Grundbetrag plus dem Steueranteil. Der Grundbetrag oder auch Nettowert entspräche dabei 100% exklusive dem Steueranteil. An einem Beispiel ausgedrückt: Ein Verkaufspreis inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19% entspräche dann dem Bruttowert von 119%.
 
Nun ergibt sich auch die Notwendigkeit, eine weitere Berechnungsart einzusetzen, bei welcher der Bruttobetrag inklusive dem Steueranteil 100% beträgt. Der Grundbetrag oder auch Nettowert entspräche dabei 100% abzüglich dem Steuerprozent. Diese Berechnungsart wird „Im Hundert“ benannt. An einem Beispiel ausgedrückt: Der Verpflegungsmehraufwand von 100% würde mit einem Steueranteil von 13,1% belastet. Der Grundwert entspräche dann 86,9 %.
 
Hieraus ergibt sich nun eine Reihe von Berechnungsformeln, welche ISEntial automatisch je nach Kontext anwendet.
Vom Hundert
 
 
 
Steuerbetrag
=
Nettobetrag * Prozentsatz / 100
 
Steuerbetrag
=
Bruttobetrag / ( 100 / Prozentsatz + 1 )
 
Nettobetrag
=
Steuerbetrag * 100 / Prozentsatz
 
Bruttobetrag
=
Steuerbetrag * ( 100 / Prozentsatz + 1 )
 
Nettobetrag
=
Bruttobetrag / ( 1 + Prozentsatz / 100 )
 
Bruttobetrag
=
Nettobetrag * ( 1 + Prozentsatz / 100 )
 
 
 
 
 
Im Hundert
 
 
 
Steuerbetrag
=
Nettobetrag / (100 / Prozentsatz – 1 )
Achtung!
Steuerbetrag
=
Bruttobetrag * Prozentsatz / 100
 
Nettobetrag
=
Steuerbetrag * 100 / Prozentsatz
 
Bruttobetrag
=
Steuerbetrag * (100 / Prozentsatz + 1 )
 
Nettobetrag
=
Bruttobetrag * ( 1 – Prozentsatz / 100 )
 
Bruttobetrag
=
Nettobetrag / ( 1 – Prozentsatz / 100 )
Achtung!
 
Beachten Sie bitte, dass bei den mit „Achtung!“ markierten Berechnungen es zu einer Division durch Null kommt, wenn der Steuersatz 100% entspricht. Dies kann zum Beispiel in einem Schweizer Kontenrahmen bei der automatischen Verbuchung der Einfuhrumsatzsteuer vorkommen. ISEntial fängt diese Zustände entsprechend ab.
 
In der Mehrwertsteuertabelle – bitte die Auslandsmehrwertsteuersätze nicht vergessen – können Sie die gewünschte Berechnungsart einfach im Feld Rechnerart umstellen. Standardeinstellung ist natürlich die allgemein eingesetzte Berechnungsart „Vom Hundert“. Beachten Sie dabei aber bitte immer die für Sie und Ihr Land gültige Steuergesetzgebung. Unmotivierte Änderungen führen unweigerlich zu einer falschen Umsatzsteueranmeldung.