3.1.1.3. Lieferant aus dem EG-Binnenmarkt hat keine USt.-IDNr
Wenn der Lieferant kein Unternehmer ist, darf er auf seiner Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Dies gilt auch für Kleinstunternehmer. Der Vorgang ist wie bei Umsätzen aus dem Nicht-EG-Ausland entsprechend Fall 2 zu verbuchen. Hieraus folgt:
Der (Waren-)Einkauf ist zu buchen auf:
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Fracht
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3800/5800 Anschaffungsnebenkosten ohne St.
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Fremdleist.
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3100/5900 Fremdleistungen ohne St.
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Waren
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3200/5200 Warenlieferungen ohne St.
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Diese Angaben erfolgen in den Warenbuchungsgruppen im Feld Wareneink.-kto. EG o. IDNr.
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Skonto-Nachlässe sind zu buchen auf:
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Skonto
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3730/5730 Erhaltene Skonti ohne St.
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Die Angabe erfolgt in der Nummernverwaltung in dem Feld EK-Skonto-Konto / EG o. IDNr., sowie in den Mehrwertsteuersätzen in dem Feld EK-Skontokto EG o. IDNr.
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Rabatte sind zu buchen auf:
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Rabatte
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3770/5770 Erhaltene Rabatte ohne St.
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Die Angabe erfolgt in der Nummernverwaltung in dem Feld Kred.-Rech. Rab.-Kto / EG o. IDNr.
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Kreditor:
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Ländercode eintragen
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MwSt.-pflichtig = Nein
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USt.IDNr = leer
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Sachkonten:
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Steuerbefreiung = Nein
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MwSt.-Code = V00
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UVA-Position = leer
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Handelt es sich nicht um einen Kleinstunternehmer, so müsste er auf seiner Rechnung die in seinem Land gültige Umsatzsteuer ausweisen und wir müssten diese Umsatzsteuer wieder über ein in dem entsprechenden EG-Land zu beantragenden Ausgleichsverfahren geltend machen. Da dies sehr aufwendig ist, empfiehlt es sich, auf solche Einkäufe zu verzichten und dem Lieferanten anzuraten, sich eine USt.IDNr. zuteilen zu lassen.
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